|
|
·
In diesem Jahr wird das staatliche Rahmengesetz verabschiedet, das grundlegende
Neuerungen in vielen Bereichen mit sich bringt und eine Vernetzung der
verschiedenen Maßnahmen und Institutionen vorsieht. Es geht in diesem
Gesetz darum, die Rechte der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen
des Lebens zu definieren. Dieses Rahmengesetz ist in seinen Grundaussagen
auch für die Provinz Bozen bindend. Es dauert jedoch weitere 6 Jahre
bis der Südtiroler Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet
und zwar das L.G. Nr. 3 vom 8. April 1998 mit dem Titel: "Maßnahmen
in Bezug auf die Betreuung, soziale Integration und Rechte der Menschen
mit Behinderung".
· Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Integration stellt
dann noch das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen dar.
Hier wird Integration ausgedehnt auf alle Kinder Schüler im Sinne
der Integration in die jeweilige Gruppe bzw. Klasse. Damit wird ein Recht,
das vorher nur auf eine bestimmte Gruppe von Schülern bezogen wurde,
nun als Grundrecht und Grundbedürfnis für alle Kinder/Schüler
eine Gruppe Klasse anerkannt.
|
|