| In diesem Jahr wird 
        das staatliche Rahmengesetz verabschiedet, das grundlegende Neuerungen 
        in vielen Bereichen mit sich bringt und eine Vernetzung der verschiedenen 
        Maßnahmen und Institutionen vorsieht. Es geht in diesem 
        Gesetz darum, die Rechte der Menschen mit Behinderung in allen 
        Bereichen des Lebens zu definieren.  Dieses Rahmengesetz 
        ist in seinen Grundaussagen auch für die Provinz Bozen bindend. 
        Es dauert jedoch weitere 6 Jahre bis der Südtiroler Landtag ein entsprechendes 
        Gesetz verabschiedet und zwar das L.G. Nr. 3 vom 8. April 1998 mit dem 
        Titel: "Maßnahmen in Bezug auf die Betreuung, 
        soziale Integration und Rechte der Menschen mit Behinderung". 
        
 Einen weiteren Meilenstein 
        auf dem Weg zur Integration stellt dann noch das Landesgesetz Nr. 12/2000 
        zur Autonomie der Schulen dar. Hier wird Integration 
        ausgedehnt auf alle Kinder Schüler im Sinne der Integration in die 
        jeweilige Gruppe bzw. Klasse. Damit 
        wird ein Recht, das vorher nur auf eine bestimmte Gruppe von Schülern 
        bezogen wurde, nun als Grundrecht und Grundbedürfnis für alle 
        Kinder/Schüler eine Gruppe Klasse anerkannt. In diesem Sinne könnten 
        wir bereits von einer inklusiven Schule 
        sprechen. |