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Der Individuelle Bildungsplan (IBP)

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    Edith Brugger-Paggi

Der Individuelle Bildungsplan

Vordruck

 

Es gibt in Italien keine offiziellen Lehrpläne für die verschiedenen Be-hinderungsarten, da man davon ausgeht, dass jedes Kind/jeder Schüler/jede Schülerin in ihrer Art einzigartig ist und auch Kinder/Schüler/innen mit derselben Beeinträchtigung sich so stark voneinander unterscheiden, dass es keine gemeinsamen behinderungsspezifischen Lehrpläne geben kann.
 

   

Deshalb ist für jedes Kind, für jeden Schüler, jede Schülerin mit einer Funktionsdiagnose ein Individueller Bildungsplan zu erstellen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz von den Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen, gilt es doch aufgrund gezielter systematischer Beobachtungen die Ausgangslage des Kindes/Schülers/der Schülerin zu Beginn des Schuljahres zu erfassen und darauf aufbauend individuelle Zielsetzungen abzuleiten. Dabei gilt es aber auch die Verbindung mit den Zielsetzungen der Klasse herzustellen, damit ein gemeinsames Lernen, wenn auch auf unterschiedlichen Niveau- und Komplexitätsstufen möglich ist.

Der Individuelle Bildungsplan beschreibt die Ziele und die geplanten Maßnahmen, die zur vollen Verwirklichung des Rechts auf Erziehung und Bildung notwendig sind. Dabei werden die didaktisch-pädagogischen Vorhaben, die individuellen Maßnahmen und die Formen der Integration von schulischen und außerschulischen Tätigkeiten sowie die therapeutischen Maßnahmen berücksichtigt.

Der IBP wird gemeinsam von den pädagogischen Fachkräften des Kindergartens,
den Lehrpersonen, den Mitarbeiter/innen für Integration
unter Mitarbeit der Eltern
ausgearbeitet;
mindestens 2 Mal im Jahr werden die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Auf Anfrage nehmen auch die Fachkräften der Gesundheitsbezirke, die Beratungsdienste des Bildungswesens, die Sozialdienste sowie die Dienste der Landesverwaltung an den Treffen teil.

   

Der IBP berücksichtigt folgende Punkte:

  • "die Ausgangslage des Kindes, des Schülers oder der Schülerin;
  • anamnestische Daten auch den bisherigen Kindergarten oder Schulbesuch betreffend;
  • eine genaue Beschreibung des Leistungs und Entwicklungsstandes;
  • Schwerpunkte der individuellen Förderung sowohl in pädagogisch-didaktischer als auch in therapeutischer Hinsicht und vereinbarte Aufgaben der Familien;
  • eine Planung der individuellen Zielsetzungen unter Berücksichtigung des Programms (zielgleich oder zieldifferent);
  • Bewertungskriterien;
  • eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und der erzielten Ergebnisse;
  • eine möglichst frühzeitige Lebensplanung des Schülers oder der Schülerin spätestens in der zweiten Klasse Mittelschule."

(Programmabkommen, B.L.R. vom 15.07.2013, Nr. 1056)

Der IBP ist ein offizielles Dokument; als solches sollte er stets griffbereit und auf dem neuesten Stand im Kindergarten/in der Schule aufliegen. Der IBP ist eine Art Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern (Kindergarten/Schule, Eltern, Gesundheitsdienste) und sollte deshalb auch von allen unterzeichnet werden. Im Laufe des Schuljahres – insbesondere in Folge der Semesterbewertung – sind im Rahmen der Überprüfung der erreichten Ziele die gesetzten Maßnahmen zu überprüfen und wenn notwendig sind sowohl die Ziele, als auch die Maßnahmen abzuändern. Davon sind die Eltern in Kenntnis zu setzen.
 

Vorgehensweisen der Überprüfung   Die Treffen zu Erstellung und Überprüfung des IBP bedürfen einer gezielten Vorbereitung und Planung. Bei der Erstellung und Überprüfung des IBP sind bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten.
         
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