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Einholen von Informationen über die Kinder/Schüler/innen mit FD

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    Edith Brugger-Paggi
    Es gibt Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen, die es vorziehen, zuerst die Kinder/Schüler/innen kennen zu lernen, ohne vorher Informationen einzuholen, um sich so unvoreingenommen eine eigene Meinung über den Schüler/die Schülerin zu bilden, ihm/ihr einen Neustart zu ermöglichen, nicht bereits durch Aussagen anderer vorbelastet zu sein.
Dem entgegen zu setzen ist, dass das Einholen von Informationen sehr wohl wichtige Aufschlüsse geben kann, wir aber professionell damit umgehen müssen.

Woher können wir uns Informationen über das Kind/den Schüler/die Schülerin mit Funktionsdiagnose holen?
Welche Dokumente, welche anderen Informationsquellen stehen uns zur Verfügung?
Auf was müssen wir achten?

Informationsquellen sind:

  • Die Funktionsdiagnose lt.Gesetz Nr.104/92:
    sie gibt uns Auskunft über die Störung, bzw. Beeinträchtigung des Kindes/Schülers, der Schülerin, aber auch über den Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin in verschiedenen Bereichen zum Zeitpunkt der Erstellung der Funktionsdiagnose. Es ist deshalb immer wichtig zu überprüfen, wann die FD erstellt worden ist, um die Beschreibung des Entwicklungsstandes richtig einzuordnen. Manchmal liegt sie bereits einige Jahre zurück und hat deshalb keine aktuelle Bedeutung mehr. Sie hilft uns aber die Entwicklung des Kindes/Schülers/der Schülerin besser einzuordnen.
  • Das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP):
    beim Übertritt vom Kindergarten in die Grundschule, bzw. von einer Schulstufe in die nächste wird der Entwicklungsstand des Kindes/Schülers, der Schülerin aktualisiert; Kindergarten/Schule und Vertreter/innen der Dienste der Sanitätsbetriebe überprüfen den aktuellen Entwicklungsstand und schlagen auch mögliche Maßnahmen vor. Dieses Dokument ist eine gute Grundlage für die weitere Planungsarbeit in der nächsten Schulstufe. Dabei ist darauf zu achten, dass zu Beginn des Schuljahres die am Ende des letzten Schuljahres erreichten Kompetenzen oft nicht mehr in der beschriebenen Form vorhanden sind; im Laufe der Sommermonate können Kompetenzen verloren gegangen sein, andere können dazugekommen sein.
  • Der Individuelle Bildungsplan (IBP):
    gibt Auskunft über die konkrete Planungstätigkeit im letzten Schuljahr und enthält auch wichtige Hinweise für die weiteren Förderschwerpunkte.

Diese drei Dokumente liegen an der Schule auf und können eingesehen werden. Nachdem es sich um sensible Daten handelt, müssen die darin enthaltenen Informationen mit der notwendigen Sorgfalt verwendet werden; sie sind aber für alle mit der Förderung dieser Kinder/ Schüler/innen betrauten Personen wichtige Informationsgrundlagen.

  • Die Bezugspersonen des letzten Schuljahres: je nach Stufe sind dies die Kindergärtnerin, Lehrpersonen, Integrationslehrperson, Mitarbeiter/in für Integration. Sinnvoll ist es, diese Bezugspersonen zu einer ersten Sitzung des Teams/des Klassenrates bereits vor Unterrichtsbeginn einzuladen, um wichtige Informationen auch in Bezug auf die Förderung des Kindes/Schülers/der Schülerin einzuholen.
  • Die Vertreter/innen der Gesundheitsbezierke: Besonders bei Erstdiagnosen ist eine gemeinsame Aussprache wichtig, um die Ergebnisse der Abklärung besser zu erfassen, Hintergründe einzelner Verfahren, bestimmte Aussagen besser zu verstehen. Diese Informationen können eine Hilfe sein für die Planung der spezifischen Förderangebote. Diese Aussprache kann auch nach einigen Schulwochen erfolgen, nachdem auch die Lehrpersonen ihre konkreten Beobachtungen zum Lernverhalten des Schülers/der Schülerin gemacht haben. Wichtig sind auch Informationen zum Störungsbild, zur Beeinträchtigung als solcher.
  • Der/die Integrationsberater/in des Bezirks: in jedem Bezirk gibt es ein Pädagogisches Beratungszentrum (PBZ). Dort finden Sie auch einen/eine Integrationsberater/in. Er/sie kann Informationen zu integrationsspezifischen Fragestellungen geben, kennt mitunter das Kind/den Schüler/die Schülerin aus vorhergehenden Jahren, kann Hilfestellungen bei der Erstellung des IBP, bei der differenzierten Unterrichtsgestaltung geben, beim Lesen des FEP und dessen Umsetzung in den Unterricht u.v.m.
  • Die Eltern des Kindes/Schülers/ der Schülerin: Die Eltern des Kindes/Schülers, der Schülerin sind die ersten Partner der Schule; sie verfügen über die meisten Informationen über das Kind/den Schüler/die Schülerin. Es ist wichtig, bereits vor Schulbeginn mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, insbesondere bei Übertritten, bei Wechsel der Lehrpersonen, insbesondere der Integrationslehrperson oder der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters für Integration. Für Eltern ist jeder Neubeginn (neue Schulstufe, neue Bezugsperson, neues Schuljahr) mit Fragen und Sorgen verbunden:
    • Wer wird mit meinem Kind arbeiten?
    • Wird er/sie es verstehen, auf es eingehen?
    • Wie wird mein Kind auf die neue Situation, auf die neue Person reagieren?

    Insbesondere der Wechsel bei bisher gut erlebten Situationen belastet Eltern sehr. Es gilt deshalb, frühzeitig den Kontakt mit dem Elternhaus, auch mit dem Kind, aufzunehmen, um Ängste und Unsicherheit abzubauen; der erste Schultag bringt schon so viele neue Eindrücke, sodass ein vertrautes Gesicht eine wichtige Brückenfunktion darstellt.
    Je umfassender die Beeinträchtigung des Kindes, desto wichtiger sind diese Kontakte und Gespräche.
    Wichtig dabei ist auch abzuklären, welche Erwartungen die Eltern an Kindergarten und Schule haben, welche Ziele sie sich für ihren Sohn/ihre Tochter setzen.

         
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