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       Das 
        Jahr 1977 und das Gesetz Nr. 517 
      Mit dem Jahr 1977 
        wird die Integration von Schülern mit Behinderung in die Regelklassen 
        der Pflichtschule endgültig gesetzlich verankert. Gleichzeitig 
        werden auch entsprechende Förder- und Stützmaßnahmen vorgesehen. 
        Man erkennt zunehmend, dass es mit der bloßen Eingliederung nicht 
        getan ist, und dass eine echte Integration in erster Linie eine grundlegende 
        Veränderung der schulischen Gegebenheiten und Strukturen zur 
        Folge haben muß. Diese Entwicklung ist bis heute noch nicht abgeschlossen. 
        Mit diesem Gesetz wurden aber auch gleichzeitig andere wichtige Bestimmungen 
        erlassen, die für die Integration wesentlich sind:  
         
      
        - auch in der Mittelschule 
          werden maximal 20 Schüler pro Klasse vorgesehen
 
        - die Differentialklassen 
          an der Mittelschule werden abgeschafft (nicht jedoch an der Grundschule)
 
        - die Nachprüfungen 
          werden abgeschafft
 
        - abgeschafft werden 
          auch die Ziffernnoten und an deren Stelle wird die Verbalbeurteilung 
          in der Pflichtschule eingeführt.
 
           
       
      Allgemeine 
        Bestimmungen 
      In diesem Zeitraum 
        findet die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung auch 
        in allgemeine Gesetze Eingang (so z.B. Gesetz über die Sanitätsreform, 
        Schulreformgesetze über die Grundschule, Mittelschule, Kindergarten). 
       Auch die Provinz 
        Bozen greift die staatlichen Bestimmungen z.T. auf und erlässt 
        im Rahmen ihrer primären Gesetzgebungsbefugnis in dieser Zeit entsprechende 
        Gesetze: 
        Erste Bestimmungen des Landes 
      
        - L.G. vom 9.Dezember 
          1978, Nr.65 : "Landesdienst für die gesundheitliche Betreuung 
          und Rehabilitation von Behinderten"
 
        - L.G. vom 30.Juni 
          1983, Nr.20 : "Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten"
 
       
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