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Autonomie der Schulen
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  1997 wurden durch ein eigenes Gesetz (Bassanini-Gesetz) auf gesamtstaatlicher Ebene die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Schulautonomie geschaffen. Dieses Gesetz hat in erster Linie eine Dezentralisierung der gesamten Verwaltung zum Inhalt, brachte aber auch für die Schulen eine grundlegende neue Ausrichtung in den Bereichen Schulorganisation, Didaktik und Verwaltung.
   
 

Die Autonome Provinz Bozen hat auf der Grundlage des Art. 21 des Bassanini-Gesetzes ein eigenes Gesetz zur Autonomie der Schulen erlassen. Dieses Gesetz regelt unter Beachtung des Art. 19 des Autonomiestatutes die Gestaltungsfreiräume der Südtiroler Schulen staatlicher Art sowie der Schulen, die den staatlichen gleichgestellt bzw. anerkannt sind.

     
  Das Pädagogische Institut und das Schulamt für die deutsche Schule haben zur Umsetzung der Autonomie bereits zu einem frühen Zeitpunkt (1997) im Rahmen eines Pilotprojekts einzelnen Schulen die Möglichkeit geboten, unter wissenschaftlicher Begleitung die Umsetzung der Autonomie zu erproben.


© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000