blikk Schule gestalten   Schulen entwickeln
Südtirol
         
  zum forum zur galerie zur übersicht  
infos zum arbeitsbereich infothek  
blikk schulentwicklung        
   
Staatliches Rahmengesetz zur Autonomie
  zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
 
http://www.fist.cisl.it/ bassanin/l57_97.htm
 
LEGGE 15 marzo 1997, n. 59. Delega al Governo per il conferimento di funzioni e compiti alle regioni ed enti locali, per la riforma della Pubblica Amministrazione e per la semplificazione amministrativa. (Testo coordinato con le modifiche apportate dall'articolo 7 della legge 15 maggio 1997 n. 127)  

Für die Umsetzung der Autonomie an den Schulen hat der Artikel 21 des Gesetzes Nr. 59 vom 15. März die entscheidenden Weichen gestellt. Darin wird nämlich festgelegt, dass die Kompetenzen der zentralen und peripheren Schulverwaltung schrittweise auf die Einzelschule übergehen. Den Schulen wird die Rechtspersönlichkeit zuerkannt.

Finanzielle, organisatorische und didaktische Autonomie sind eine große Herausforderung für die Schulen.

....


© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000