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 |  |  ... der Integrationslehrperson im WandelEdith Brugger-Paggi  Im Laufe der Jahrzehnte haben sich Rolle und Funktion der Integrationslehrperson 
        stark gewandelt:  vom Sonderschullehrer > zum Stützlehrer > zur Integrationslehrperson. In den ersten königlichen Dekreten ist nur von „Lehrern der 
        Gemeinden“ die Rede, die den Sonderschulen zuzuweisen sind, ausgewählt 
        nach Möglichkeit zwischen jenen, die spezifische Studientitel nachweisen 
        oder eine besondere Eignung zeigen. | 
  
    | Die Integrationslehrperson als
      Lehrperson
        für
    die Klasse
 |  | Die Zuweisung eigener Lehrpersonen zur Durchführung 
      von Integrationsmaßnahmen wird erst durch das Gesetz 517/77 institutionell 
      vorgesehen, wobei deren Aufgaben nur sehr allgemein definiert sind. Klar 
      war jedoch bereits damals, dass er/sie nicht für den jeweiligen Schüler 
      mit Behinderung zugewiesen wurde, sondern der gesamten Klasse, damit durch 
      diese zusätzliche personelle Ressource die notwendigen Integrationsmaßnahmen 
      leichter gewährleistet werden konnten. Im Jahre 1979 befasst sich ein Rundschreiben des Ministerium erstmals ausführlich
    mit den Aufgaben des „Stützlehrers“:
 
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    | C.M.
    n.199, del 28.7.1979: Aufgaben des Stützlehrers |  | La locuzione "insegnanti di sostegno" è ormai
        così invalsa nell'uso comune che si può accettarla ufficialmente.
        Quello che invece bisogna evitare è che i suoi compiti siano interpretati
        in modo riduttivo e cioè in sottordine all'insegnante di classe,
        come purtroppo sta avvenendo in qualche caso.L'insegnante di sostegno deve quindi essere pienamente coinvolto nella
        programmazione educativa e partecipare a pari titolo alla elaborazione
        ed alla verifica delle attività di competenza dei consigli e dei
    collegi dei docenti.
 Auch wird ganz klar darauf hingewiesen, dass Integration ein gemeinames
      Anliegen der gesamten Schulgemeinschaft sein muss und nur gemeinsam verantwortet
    werden kann. Es gibt also keine Delegierung der Aufgaben an Spezialisten.
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    | C.M. 3 settembre 1985, n.250: Aufgaben und Verantwortung
    der Schule und aller Lehrer |  | Spetta agli insegnanti di 
        classe o di sezione, in accordo con l'insegnante di sostegno, realizzare 
        detto progetto anche quando quest'ultimo insegnante non sia presente nell'aula. | 
  
    |  |  |  Die Verantwortung für die individuelle Förderung
      wird somit nachdrücklich und unmissverständlich auf alle Lehrer
      ausgedehnt.
  Der Integrationslehrer/die Integrationslehrerin ist also nicht primär 
        für die Rehabilitation des Schülers/der Schülerin mit Behinderung 
        zuständig, seine/ihre Aufgabe ist vielmehr, auf Grund seiner/ihrer 
        behinderungsspezifischen Kenntnisse im Rahmen der Schulorganisation Formen 
        und Freiräume auszumachen, die ein effektives gemeinsames Lernen 
        und Erfahren von Schülern/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen 
        ermöglichen. Seine/Ihre Professionalität liegt im Besonderen 
        darin, Fähigkeiten und Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin 
        mit Behinderung aber auch der Klasse zu erfassen und den Bedürfnissen 
        entsprechend pädagogisch-didaktische Modelle zu erarbeiten, in denen 
        integrativer/inklusiver Unterricht stattfinden kann. Ein sehr hochgestecktes 
        Ziel, das an der Realität sehr oft vorbeigeht. Man hatte den Rest 
        der Lehrer/innen und ihre spezifische Professionalität in diesem 
        Zusammenhang, aber auch ihre Motivation und Bereitschaft, bekannte Unterrichtsformen 
        zugunsten neuer und aufwendigeren Modelle aufzugeben, völlig außer 
        Acht gelassen.  Der Schwerpunkt dieser Lehrer/innen liegt nicht in der Fachdidaktik, 
        sondern vielmehr im Erfassen und Erkennen von Situationen, individuellen 
        Bedürfnissen, in der Planung und Ausarbeitung entsprechender Angebote, 
        in der Unterstützung der Fachlehrer bei der Differenzierung und Individualisierung 
        der Angebote.  Der/die Integrationslehrer/in ist somit eine zusätzliche Ressource, 
        um eben die Integration/Inklusion besser umsetzen zu können. 
 
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    |  |  | Weitere Hinweise finden wir in den nationalen Leitlinien zur schulischen Integration von Schülern und  Schülerinnen mit Behinderung. "Die Integrationslehrperson wird für die Integrationstätigkeit ausdrücklich der Klasse zugewiesen; das bedeutet, 
        dass sie über ihren spezifischen Einsatz während des Unterrichts in der Klassengemeinschaft hinauseng mit den Regellehrpersonen und dem Klassenrat zusammenarbeitet, damit der Bildung des Schülers 
        oder der Schülerin mit Behinderung auch in ihrer Abwesenheit nichts im Wege steht."
 Das setzt voraus, dass die Begleitung und Förderung der Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung nicht die Aufgabe einer einzelnen Person, der Integrationslehrperson, sein kann, sondern ein eine gemeinsame koordinierte Aufgabe aller Lehrpersonen der Klasse. Einerseits tragen also alle Lehrpersonen Verantwortung auch für Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung, andererseits tragen auch Integrationslehrpersonen, nachdem sie der gesamten Klassen zugewiesen sind, um die Integration besser zu gewährleisten, Mitverantwortung für alle Schüler/innen der Klasse.  | 
  
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        |  | Wir
          sprechen über: |  |  | 
      
        |  | Wir
                informieren uns über:
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          diskutieren im Forum über: |  | 
  
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    | Fassen Sie die wichtigsten Aufgaben einer
        Integrationslehrperson stichwortartig zusammen. Eng mit den Aufgaben der Integrationslehrperson sind die Aufgaben der
        Regellehrpersonen verbunden. Wie sieht die Realität an Ihrer Schule, in Ihrem Team aus?
      Was läuft bereits gut, was müsste verbessert werden?
 |  | Überblick über
        die verschiedenen Berufsbilder in der Schule   |  |  | 
  
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