Voraussetzungen
Die erste Voraussetzung zur Errichtung einer Montessori-Klasse muss
die Verfügbarkeit von mindestens zwei bis drei Lehrerinnen oder Lehrern
mit einer Spezialisierung in der Montessori-Pädagogik
sein.
Die Entscheidung zur Errichtung eines Montessori-Klassenzuges wird
von den Mitbestimmungsgremien der Schule getroffen.
Dem Lehrerkollegium steht hierbei die Kompetenz im didaktischen Bereich
zu, dem Schulrat im organisatorischen Bereich.
Die Finanzierung der fünf Mittelpunktschulen erfolgt mittels Sonderzuweisungen durch
das Amt für Schulfinanzierung.
Für die Dauer des Pilotprojektes werden der Mittelpunktschule
im Rahmen des Plansolls des Sprengels für fünf Klassen 7,5
Lehrstellen zugewiesen.
Als Richtwert für die Klassenstärke werden in den Pilotklassen
20 Schüler und Schülerinnen angenommen.
Diese besondere Unterstützung der Mittelpunktschulen
im Rahmen des Pilotprojektes beschränkt sich auf die ersten
fünf Jahre.
Die Richtlinien und Lehrpläne des Landes sind
auch für die Montessori-Klassen verbindlich. Jeder Klassenzug übernimmt
das Schulprogramm der eigenen Schule.
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