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       Kriterien 
        zur Schulentwicklung: 
      Eine 
        Schule für alle 
      
        -  	
          Die Integration aller Kinder in eine gemeinsame Schule - ohne Ansehen 
          ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Nationalität, ihrer Kultur und 
          ihrer Religion - ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren.
 
        -  Angehörigen von 
          ethnischen Minderheiten ist das Recht auf Gründung und Gestaltung eigener 
          Erziehungsinstitutionen und Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen 
          einzuräumen. Bei Einhaltung dieser Rahmenbedingungen haben diese Schulen 
          die gleichen Rechte wie alle öffentlichen, staatlichen Schulen. 
          
 
       
      Schule 
        ohne Ausgrenzung 
      
        -  Das Grundprinzip 
          der Schule ohne Ausgrenzung besagt, dass alle Kinder gemeinsam lernen 
          sollen, wo immer das möglich ist, egal, welche Schwierigkeiten sie haben 
          oder welche Unterschiede es geben mag. 
          
 
       
      Weltorientierung 
      
        -  	
          Auf der Grundlage des "Integrationsprinzips" wird der Religionsunterricht 
          in Form eines Unterrichtes über Religionen, Ethik, Moral, Wertvorstellungen, 
          Philosophie und "Weltorientierungen" abgehalten. Im Sinne der 
          Integration und der Multikulturalität nehmen an diesem Unterricht alle 
          Schüler einer Schule teil. 
          
 
       
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       Multikulturalität 
        und Integration 
      
        -  Die Integration 
          behinderter Kinder in eine gemeinsame Schule mit nicht behinderten 
          Kindern ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren. Die Inanspruchnahme 
          dieses Rechtes ist jedoch freiwillig.
 
        -  Die Schaffung 
          von Schulen ohne Ausgrenzung stellt einen entscheidenden Schritt zur 
          Überwindung diskriminierender Einstellungen, zur Schaffung offener 
          Gemeinschaften und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung dar. Schule 
          ohne Ausgrenzung ist das wirksamste Mittel zur Schaffung von Solidarität 
          zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Erziehung von Kindern 
          mit besonderen Erziehungsbedürfnissen ist die gemeinsame Aufgabe von 
          Eltern und Fachleuten. (Vgl. GETTING there, International Update über 
          Erziehung ohne Ausgrenzung, Nov.95/No. 2.)
 
       
      Öffnung 
        von Schule 
      
        -  	
          Die Institution Schule selbst ist dem schulischen Umfeld zu "öffnen", 
          damit die einzelne Schule auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen 
          reagieren kann und gleichzeitig auch zur Bildung von gesellschaftlichen 
          Gruppen außerhalb der Unterrichtszeit der Kinder zur Verfügung stehen 
          kann. 
 
       
      Autonomes 
        und aktives Lernen 
      
        -  	
          Schulisches Lehren und Lernen sind daher charakterisiert als aktives, 
          selbstständiges, selbst organisiertes und selbstbestimmtes Lehren und 
          Lernen. Formen des entdeckenden und sinnhaft verstehenden 
          Lernens sind zur Bildung des Menschen als unbedingt notwendig anzusehen. 
          
 
       
      Lebenslanges 
        Lernen 
      
        -  	
          Lernen ist immer in seiner Bedeutung als zu erlernende Fähigkeit des 
          lebenslangen Lernens und als sinngebende Tätigkeit zu verstehen. 
          
 
       
      Demokratisierung 
      
        -  Schule ist wesentlich 
          ein Ort des Erlernens demokratischer Regeln und Verhaltensweisen!
 
       
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