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Unterstützung durch Führungskraft

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    Edith Brugger-Paggi
 

Wie kann die Direktorin/der Direktor Integration unterstützen

Kindergarten und Schule haben den gesetzlichen Auftrag ein inklusiver Kindergarten, eine inklusive Schule zu sein. (s.a. L.G.5/2008 und Rahmenrichtlinien für den Kindergarten und für die Unterstufe)

Grundsätzliche Aufgaben der Führungskraft:

  • Sorgt für die einheitliche Führung des Kindergartens, der Schule (Schulsprengel – übergreifend GS – MS oder schulstufenspezifisch) und ist ihr gesetzlicher Vertreter
  • Ist der/die Vorgesetzte des Personals und hat die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen
  • Er/sie ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen
  • Er/sie fördert die Ausübung des Rechts der Kinder/Schüler und Schülerinnen auf Bildung und des primären Erziehungsrechts der Familien

L.G. Nr. 12/2000, Art. 13, Abs 2 und 3)

Die Direktorin/der Direktor nimmt eine Schlüsselposition ein in der Bedeutung, die die Integration von Kindern/Schülern und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose in Kindergarten und Schule hat. Auch in den nationalen Leitlinien zur schulischen Integration wird die Rolle der Führungskraft ausführlich dargestellt. Die Einstellung der Direktorin/des Direktors zur Integration wirkt sich auch auf die Haltung der Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen aus. Wie äußert sich die Direktorin/der Direktor zur Integration, aber auch, was sagt sie/er nicht, was unterlässt sie, was steht im Mittelpunkt, worauf legt sie/er besonders wert? Einige Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen werden sich dadurch in ihrem Tun und Denken bestätigt fühlen, andere wieder nicht.

Wodurch kann nun eine Direktorin/ein Direktor Integration unterstützen:

Durch die Entwicklung einer gemeinsamen Vision:

In den letzten Jahren ist an vielen Kindergärten und Schulen intensiv an der Erstellung des Leitbildes sowie des Schulprogramms gearbeitet worden. Es sind Diskussionen um gemeinsame Zielsetzungen, Vorstellungen von Kindergarten und Schule in Gang gesetzt worden, es wurde nachgedacht, entworfen, verworfen, neu gestaltet. Inwieweit wurde Integration/Inklusion als Thema mitgedacht? In einem „gemeinsamen Haus des Lernens“ muss das gemeinsame Lernen und insbesondere das Voneinanderlernen ein grundlegender Baustein sein. Inklusion ist als Teil des Leitbildes/Schulprogramms gleichzeitig Teil der Entwicklung des Kindergartens, der Schule und wird so zur gemeinsamen Entwicklungsaufgabe. Dies ist umso wichtiger nun in der vertikalen Zusammenlegung von Grund- und Mittelschulen zu einheitlichen Direktionen. Gerade diese Zusammenlegung sollte auch zu einer gemeinsamen Vision von Inklusion führen, sollte Übertritte und didaktische Kontinuität zwischen den Schulstufen erleichtern.

Eltern müssen beim Lesen des Leitbildes/Schulprogramms erkennen können, ob sich ihr Kind in diesem Kindergarten, in dieser Schule aufgenommen und wohl fühlen kann, oder ob es nur geduldet wird; ob sie als Eltern als gleichwertige Erziehungspartner gesehen werden.


 

 

 

Durch Wertschätzung:
Fortschritte bei Kindern/Schülern, insbesondere mit umfassenden Beeinträchtigungen, sind oft sehr gering, manchmal kaum wahrnehmbar. Trotzdem steht viel Engagement und Einsatz dahinter. Alle pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen sowie Kinder und Schüler/innen brauchen positive Rückmeldungen, die Wertschätzung ihrer Arbeit, ihrer Anstrengungen, wenn es sich manchmal auch nur um einen kleinen Schritt in der Entwicklung des Kindes, der Schülerin handelt.
 

 

Durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen

Durch die Schaffung eines kooperationsfördernden Klimas:

Integration erfordert Kooperation unter allen Pädagogischen Fachkräften, Lehrpersonen des Teams. Dazu gehören auch Integrationsfachkräfte und Mitarbeiter/innen für Integration. Kooperation fällt nicht vom Himmel, sondern setzt einen oft langwierigen Prozess der gegenseitigen Anpassung, des Aushandelns voraus. Das Gelingen der Integration darf nicht an die Integrationsfachkräfte bzw. Mitarbeiter/innen für Integration delegiert werden, sondern muss ein gemeinsames Anliegen sein.

Für mich besonders wichtig sind die Haltung und die Vorbildfunktion der Fürhungskraft. Wenn Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen merken, dass Integration für die Fürhungskraft ein Anliegen ist,

    • werden Äußerungen der Geringschätzung der Kinder/Schüler mit Funktionsdiagnose oder der Integrationsfachkräfte  und der Mitarbeiter/innen für Integration vielleicht unterlassen,
    • fühlen sich Kindergärtner/innen und Lehrpersonen, denen Integration ebenso ein Anliegen ist, in ihrer Haltung und in ihrem Tun bestärkt, gewinnen an Selbstsicherheit und erfahren die Wirksamkeit ihres Tuns,
    • werden bessere Rahmenbedingungen vorhanden sein,
    • wird Integration am Kindergarten, an der Schule zum Thema.

Eine Führungskraft, die im Gang, bei der Pause, bei einem Kindergarten- bzw. Schul und Klassenbesuch mit dem Kind/der Schülerin mit Funktionsdiagnose ein Gespräch führt, sich nach ihrem Befinden erkundigt, ihre Äußerungen ernst nimmt, ihre Fortschritte wahrnimmt wird anderen Pädagogischen Fachkräften und Lehrpersonen, die bisher nur schwer einen Zugang zu diesem Kind, zu diesen Schülerinnen hatten, vielleicht Ansporn sein, es selbst zu versuchen. Eine Führungskraft, die auf eine korrekte Verwendung der Sprache und der Begriffe achtet, wird langfristig auch eine Änderung im Sprachverhalten der Pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen erreichen. Es ist ein Unterschied, ob wir von den „Behinderten“ oder von Kindern/Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung oder besser mit einer Funktionsdiagnose sprechen, denn nicht alle diese Schülerinnen haben eine Beeinträchtigung. Es ist ein Unterschied von Stützlehrpersonen, Stützkurslehrern oder von Integrationslehrpersonen zu sprechen. Begriffe vermitteln Haltungen aber auch Inhalte.

Diesen vielfältigen Aufgaben muss die Direktorin/der Direktor sicher nicht allein nachkommen. Es gilt auch hier, Aufgaben zu delegieren und dabei die bestehenden Ressourcen und Unterstützungssysteme zu nutzen. Dazu einige Beispiele:
 

 
  • Einsetzung der Arbeitsgruppe für Integration auf Direktionsebene
  • Einsetzung einer Koordinatorin für die Umsetzung des Schulprogramms für diesen Bereich, bzw. Zuweisung spezifischer Aufgaben an die Koordinatorinnen der anderen Bereiche
  • Einbezug der Integrations- und Schulberatung.
     
 
         
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