bildung
lernen
information
kommunikation
kooperation

Bewertung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2020/21


An den Grundschulen erfolgt ab dem Schuljahr 2020/21 die Bewertung am Ende des Semesters und am Ende des Schuljahres in beschreibender Form.
Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Gesetzesdekret vom 8. April 2020, Nr. 22 in geltender Fassung (umgewandelt in Staatsgesetz vom 6. Juni 2020, Nr. 41) und der Beschluss der Landesregierung vom 25. August 2020, Nr. 621 (Änderung des Beschlusses vom 31. Oktober 2017, Nr. 1168).
Als Richtlinien bzw. zur Unterstützung für die Ausarbeitung der beschreibenden Bewertung sowie für die Dokumentation der Bewertung im Lehreregister wurden in der Bildungsdirektion folgende Unterlagen ausgearbeitet:


Hier finden Sie das
Netzwerk 'Alternative, kompetenzorientierte Bewertungskonzepte'